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Punktabzug für fehlende Schiedsrichter

24.01.2014, 12:17

Hallo zusammen,

kann mit einer von euch sagen ab wann oder ob überhaupt die Regelung zum Schiedsrichtersoll inkrafttreten wird?

Hier das Modell des Beitrags "Lösungsansätze zur Bewältigung des Schiedsrichter-Mangels" von der HP des BHV:


Schiedsrichter-Soll

Der BHV hat am 01.02.2013 eine neue Regelung zum Schiedsrichtersoll in der Spielordnung in den Zusatzbestimmugnen des BHV zu der Spielordnung des DHB verabschiedet. Zusätzlich zu der bisherigen Geldstrafe kommt nur auch die Möglichkeit des Punktabzuges bei Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls hinzu.
Je fehlendem Schiedsrichter ist bei diesem vom Hessischen Handballverband adaptierten Modell
- im 1. Jahr des Fehlens die Strafe:
o 200 € Geldstrafe
- im 2. Jahr des Fehlens die Strafe:
o 300 € Geldstrafe
o 1 Punkt Abzug beim höchstspielenden Team im BHV
- im 3. Jahr des Fehlens die Strafe:
o 500 € Geldstrafe
o 1 Punkt Abzug beim höchstspielenden Team im BHV
Des Weiteren ist eine finanzielle Umlage der Strafen angedacht, wodurch Vereine, welche mehr Schiedsrichter haben als sie eigentlich stellen müssen auch finanziell belohnt werden.

Was haltet ihr davon? :?:

Gruß :

24.01.2014, 12:17

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